Antwort von Google

1. Wenn man sich im Chrome-Browser mit seinem Google-Account einloggt, bleibt der Login bestehen, auch wenn man das Browserfenster schließt. Das kann praktisch sein, weil man sich nicht immer wieder mühsam einloggen muss. Andererseits könnte man auch schnell vergessen, dass man eingeloggt ist, während der Browser gesammelte Daten mit dem Google-Account verknüpfen kann. Betrachten Sie das nicht kritisch?

Nutzerinnen und Nutzern sollen so einfach wie möglich auf ihre Daten zugreifen und diese kontrollieren können. Daher haben wir in den vergangenen Jahren eine Reihe von Verbesserungen eingeführt. So haben wir den Zugriff auf das Google Konto in unseren beliebtesten Apps und Produkten an der gleichen Stelle implementiert, so dass er schnell und einfach auffindbar ist: über das Profil- oder Avatarbild in der oberen rechten Ecke können sie mit einem Klick sehen, ob sie angemeldet sind, sich aus- oder einloggen und direkt auf ihre Einstellungen zugreifen.

Zudem können sie im Inkognitomodus im Internet zu surfen, ohne dass Daten in ihrem Google-Konto gespeichert werden. Auch diesen Zugriff auf den Inkognitomodus haben wir im vergangenen Jahr in unseren beliebtesten Apps vereinfacht: Nutzerinnen und Nutzer müssen dafür nur lange auf das Profilbild in der Google Suche, in Google Maps und YouTube drücken. Zudem arbeiten wir im Moment an einer appübergreifenden Einstellung für den Inkognitomodus.

2. Google Maps bietet keine Offline-Navigation für Fuß- und Fahrradwege an. Das führt dazu, dass man Google Maps zu diesem Zweck online nutzen muss und dabei entsprechend mehr Datenaustausch mit Google generiert. Warum gibt Google Nutzer:innen nicht die Möglichkeit, Fuß- und Fahrradwege auch offline zu nutzen?

Für Orte, wo das Internet langsam oder mobile Daten teuer sind oder gar kein Internet verfügbar ist, können Nutzerinnen und Nutzer Bereiche von Google Maps auf ihrem Smartphone oder Tablet offline speichern. Damit können Autofahr-Routen offline abgerufen werden, aber nicht Transit-, Fahrrad- oder Fußgängerrouten. Bei der Navigation mit dem Auto sehen wir die höchste Wahrscheinlichkeit, dass einer der oben genannten Fälle eintritt. Daher haben wir uns aktuell auf diesen Anwendungsfall konzentriert, um Offline-Wegbeschreibungen verfügbar zu machen. Fußgängerrouten bedienen sich einem anderen Routing-Algorithmus mit einem anderen Routing-Netzwerk als Autorouten (zB müssen Bürgersteige, Pfade oder Fußgängerbrücken mit einbezogen werden). Wie sind offen für Feedback von Nutzerinnen und Nutzern zu nützlichen Funktionen, die Google Maps hinzugefügt werden können, haben aber zum aktuellen Zeitpunkt keine Neuigkeiten zu diesem Thema.

3. Dem Transparenzbericht von Google zufolge gab es im 2. Halbjahr 2020 in Deutschland 12.630 behördliche Ersuchen um Nutzer:innendaten; in 75% davon wurden Daten vorgelegt. Um welche Art von Behörden handelt es sich dabei? Konkreter: Sind es nur Ermittlungsbehörden, oder auch administrative Behörden wie etwa Umweltamt/ Bürgeramt etc.?

Im Rahmen unserer gesetzlichen Verpflichtung kommen wir Datenauskunftsersuchen, die von deutschen Behörden eingereicht werden, nach. In der Regel handelt es sich hierbei um die Strafverfolgung oder die mit der Gefahrenabwehr befassten Behörden. Jedes Ersuchen wird von einem eigens dafür eingerichteten Team bei Google rechtlich geprüft.

Datenauskunftsersuchen müssen schriftlich gestellt werden, dabei muss die anfragende Behörde ersichtlich sowie bestimmte Formerfordernisse erfüllt sein. Dies ist der einzige Weg, um von Google Daten zu erhalten. Wenn wir der Meinung sind, dass eine Anfrage unverhältnismäßig weit gefasst ist, versuchen wir, diese einzugrenzen.

4. Nutzer:innen könnten leicht erschrecken und sich die Frage stellen: Könnten auch meine Daten an Behörden weitergegeben werden, auch wenn ich mir nichts habe zu schulden kommen lassen? Oder geht es bei solchen Ersuchen immer nur um Kriminalität? Vielleicht können Sie das aufklären.

Wie bereits dargelegt, handelt es sich bei den eingehenden Datenauskunftsersuchen größtenteils um Ersuchen der Strafverfolgungsbehörden oder der mit der Gefahrenabwehr befassten Behörden. Teilweise fordern Behörden aber auch Daten für zivil- oder verwaltungsrechtliche Zwecke an. Google prüft jedes Ersuchen sorgfältig, um sicherzustellen, dass es den geltenden Gesetzen entspricht.

5. Welche Art von Daten wird in den erwähnten Fällen herausgegeben, gibt es dazu aggregierte Statistiken? Für viele Nutzer:innen ist es gewiss ein großer Unterschied, ob "nur" ihre E-Mail-Adresse weitergegeben wird, oder gar alle Inhalte ihres E-Mail-Postfachs.

Welche Arten von Informationen wir offenlegen müssen, hängt von den gesetzlichen Vorgaben an. Neben Nutzerdaten können z.B. Verkehrsdaten, wie IP Adressen, Gegenstand eines Datenauskunftsersuchens sein. Hier finden Sie Beispiele für die Arten von Informationen, die wir möglicherweise offenlegen müssen.

6. Wenn eine Plattform Daten gar nicht erst erhebt, kann sie sie auch nicht an Behörden herausgeben und muss sie auch nicht aufwendig vor z.B. Hacker:innen schützen. Warum sammelt Google nicht von Anfang weniger Daten von Nutzer:innen?

Eine Reihe von hilfreicher Google Funktionen und Produkten, wie zum Beispiel die Navigation mit Google Maps oder das Bezahlen mit Google Pay, wäre ohne gewisse Daten nicht möglich. So ist die Standortfreigabe für die Navigation unerlässlich genauso wie die Angabe einer Zahlungsquelle für das mobile Bezahlen. Für alle weiteren Daten, die nicht zwingend für die Erbringung und Verbesserung eines Dienstes notwendig sind, arbeiten wir kontinuierlich daran, mit weniger Daten mehr für unsere Nutzerinnen und Nutzer zu tun oder unsere Innovationen zu skalieren, um den Schutz der Privatsphäre im Internet zu verbessern und den ändernden Nutzererwartungen gerecht zu werden. Wie unser CEO Sundar Pichai im Jahr 2019 schrieb, "arbeiten wir daran, die Annahme in Frage zu stellen, dass Produkte mehr Daten benötigen, um hilfreicher zu sein".

Auf Grundlage dessen haben wir in unserem Google Safety Engineering Center (GSEC) in München Pionierarbeit für Technologien zur Verbesserung der Privatsphäre geleistet, beispielsweise durch Federated Learning und Differential Privacy.

Federated Learning ist eine bei Google entwickelte Technologie zur Datenminimierung, mit der Machine Learning Modelle trainiert werden, die viele unserer hilfreichen Funktionen wie Autocomplete unterstützen. Damit können Google Produkte für alle besser funktionieren, ohne dass Rohdaten des Geräts der Nutzerin oder des Nutzers erfasst werden.

Mit Differential Privacy verwenden wir fortschrittliche und führende Anonymisierungstechniken, um die Daten von Nutzerinnen und Nutzern zu schützen und gleichzeitig sicherzustellen, dass unsere Dienste für sie noch besser funktionieren. Beispielsweise anonymisieren wir auf diese Art Daten von Millionen von Nutzerinnen und Nutzern, um alternative Routen vorzuschlagen, mit denen sie schneller nach Hause gelangen können. Auch die COVID-19 Mobilitätsberichte basieren auf dieser Technik. Zudem sind wir weltweit führend in einer fortschrittlichen Anonymisierungstechnologie, die den Nutzerinformationen ein Rauschen hinzufügt, sodass sie nicht dazu verwendet werden können, um Nutzerinnen und Nutzer persönlich zu identifizieren – und wir wenden diese Methode auch auf unsere eigenen Produkte und Funktionen an.

Wir tun dies auch, indem wir in erster Linie weniger Daten sammeln.

Ein Beispiel dafür ist die Funktion des Automatischen Löschens von Daten, die mittlerweile Standardeinstellung ist. Wenn Nutzerinnen und Nutzer den Standortverlauf zum ersten Mal aktivieren – der standardmäßig deaktiviert ist –, wird die Option zum automatischen Löschen standardmäßig auf 18 Monate festgelegt. Für alle neuen Google Konten werden Standortverlaufs-, Such-, Sprach- und YouTube-Aktivitätsdaten ebenso standardmäßig nach 18 Monaten automatisch und kontinuierlich gelöscht. Nutzerinnen und Nutzer können diese Einstellungen jederzeit deaktivieren oder die Einstellung zum automatischen Löschen auf einen anderen Zeitraum ändern.

Ein weiteres Beispiel ist datenschutzsichere Werbung: Wir haben erst kürzlich angekündigt, dass wir nach dem Auslaufen von Drittanbieter-Cookies keine neuen Möglichkeiten entwickeln werden, um Personen beim Surfen im Internet zu tracken, oder alternative nutzerspezifische Kennungen zu verwenden, die das Tracken in unseren Produkten ermöglichen. Wir sind uns bewusst, dass andere Anbieter dann möglicherweise eine Stufe der Benutzeridentität für das Ad-Tracking im Web anbieten können, die wir nicht bieten – wie beispielsweise PII-Graphen anhand persönlicher E-Mail-Adressen. Wir sind aber überzeugt, dass diese Lösungen den steigenden Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher an den Datenschutz nicht gerecht werden oder den sich schnell entwickelnden regulatorischen Beschränkungen standhalten können. Mit Privacy Sandbox entwickeln wir gemeinsam mit Partnern Innovationen, die die Privatsphäre schützen, das Anzeigen-Ökosystem erhalten und das Internet offen halten. Unsere Fortschritte sowie vielversprechende Tests geben uns das Vertrauen, dass wir damit auf dem richtigen Weg sind. Mehr Informationen dazu finden Sie auch hier.

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